Krankenfahrten für alle Kassen (normal Pkw)
Haben Patienten die Voraussetzung für eine Krankenfahrt (genehmigter Transportschein durch die Kasse), so können wir sie zu Ärzten, Krankenhäusern oder Therapeuten fahren. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen uns und der Kasse. Der Eigenanteil/Zuzahlung muss in bar an den Fahrer entrichtet werden.
Krankenfahrten für alle Kassen - BHT (Behindertentransport im Roll - oder Tragestuhl)
Für Patienten, welche im Rollstuhl sitzen oder mit dem Tragestuhl transportiert werden müssen gilt:
- Nach Auftragserteilung wird der Patient von der Wohnung abgeholt und zum Arzt gefahren
- Wenn nötig begleitet und nach telefonischer Rücksprache wieder zurückgefahren
Auch hier gilt: Ist der Patient nicht zuzahlungsbefreit, so hat er den gesetzlichen Eigenanteil zu entrichten.